Fahrten sind nur unter Beachtung der Vorgaben vom Ordnungsamt möglich! Sie werden mit der Buchung anerkannt.
Gewässerverordnung
Rechtsverordnung über die Regelung und Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/gewaesserverordnung.pdf
Benutzungsordnung für die Stocherkahnliegeplätze und den Floßliegeplatz am Neckar
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/stocherkahnplaetze_benutzungsordnung.pdf
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung)
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/polizeiliche_umweltschutzverordnung.pdf