Fahrten sind nur unter Beachtung der Vorgaben vom Ordnungsamt möglich! Sie werden mit der Buchung anerkannt.
Hygienekonzeption wird empfohlen
Gewässerverordnung
Rechtsverordnung über die Regelung und Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/gewaesserverordnung.pdf
Benutzungsordnung für die Stocherkahnliegeplätze und den Floßliegeplatz am Neckar
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/stocherkahnplaetze_benutzungsordnung.pdf
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung)
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/polizeiliche_umweltschutzverordnung.pdf