Einlagerungsbedingungen

SKVT-Winterlagerung: Einlagerungsbedingungen (Stand 10.7.2023)

Der Kahn mit der gebuchten Kahnnummer wird auf dem Gelände des SKVT zur Winterlagerung eingelagert.

Die Lagerböcke für Stocherkähne müssen beim Einlagern in gutem und sicheren Zustand sein.
Die Kahnnummer muss gut sichtbar auf jedem Lagerbock angebracht werden.

Der Lagerplatz wird vom SKVT zugewiesen.
Pro Mitglied kann nur ein Stocherkahn eingelagert werden.

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Winterlagerungsgebühr (20€) zusammen mit dem nächsten Vereinsbeitrag vom Beitragskonto abgebucht wird.

Der Lagerplatz ist bis zum 15.5. des folgenden Jahres vollständig geräumt und gereinigt zu hinterlassen.

Beim Richten der Kähne im Frühjahr dürfen keine Schadstoffe (z.B. Streichmittel) in den Boden gelangen. Zum Streichen müssen Planen untergelegt werden, Schleifstaub muss abgesaugt werden. Müll (z.B. restliche Streichmittel, Pinsel, Behälter, schadhafte Abdeckungen) muss selbst entsorgt werden.
Am Waschbecken dürfen keine Pinsel ausgewaschen werden.

Der SKVT behält sich vor, ohne weitere Ermahnung/Fristsetzung, zurückgelassenen Gegenstände (z.B. Kahn, Streichmittel, Werkzeuge) auszulagern oder ersatzlos zu entsorgen. Das Mitglied ist damit einverstanden, die Kosten/den Verlust zu tragen.

Der SKVT behält sich vor, Mitglieder von weiteren Einlagerungen auszuschließen, wenn gegen die Einlagerungsbedingungen verstoßen wird.

Für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände im Rahmen der Winterlagerung übernimmt der SKVT keine Haftung.

Es wird empfohlen, die eingelagerten Gegenstände mit der Kahnnummer dauerhaft zu beschriften  bzw. durch ein Schloss zu sichern.