Hallenbadbau

Quelle: http://www.swtue.de/tuewelt Ausgabe September 2023 S. 5

1 Standortentscheidung vom 26.1.2023 

1.1 Informationsquelle

https://www.tuebingen.de/gemeinderat/to0050.php?__ktonr=99231

1.2 Beschlussantrag

1. Der Gemeinderat spricht sich auf Grundlage der qualitativen Standortbewertung (vgl. Sitzungsvorlage 191/2022) sowie der vorliegenden überschlägigen Kostengegenüberstellung (Anlage 1) für die Realisierung eines 50m-Hallenbades am Standort Ost aus.

2. Die Stadtwerke werden unter Beteiligung der Stadtverwaltung beauftragt, auf Grundlage dieser Standortentscheidung einen architektonischer Realisierungswettbewerb vorzubereiten. (Quelle Vorlage)

1.3 Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage der getroffenen Standortentscheidung werden SWT und Bauverwaltung die weiteren Schritte für Planung und Erstellung des neuen Hallenbads angehen. 

Hierzu gehören die Beauftragung weiterer Untersuchungen, Vorbereitungen für ein wettbewerbliches Planungsverfahren sowie planungsrechtliche Klärungen. Der Pachtvertag über das Hotel am Bad läuft noch bis Ende 2026, aufgrund der derzeitigen Terminierung des Baubeginnes ist dies jedoch unproblematisch (Quelle Vorlage)

1.4 Vorläufige Terminplanung 

Standortentscheidung 26.1.2023 erfolgt!
Vorbereitung Wettbewerb 1. Quartal 2023 – 2. Quartal 2023
Durchführung Wettbewerb 3. Quartal 2023 – 4. Quartal 2023
Beauftragung Planer/Fachplaner 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2024
Überarbeitung Wettbewerb, Vorplanung 2. Quartal 2024 – 3. Quartal 2024
Entwurfsplanung 4. Quartal 2024 – 1. Quartal 2025
Baubeschluss Genehmigungsplanung, 2. Quartal 2025
Ausführungsplanung Ausschreibung und Vergabe 2. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026
Baubeginn 2. Quartal 2026
Voraussichtliche Fertigstellung 2. Quartal 2028
(Quelle Vorlage)

1.5 Baufenster

Anlage 2 Seite 1 zeigt das Baufenster. Rechts oben ist unser Lagerplatz am Rand zu erkennen.

2 Auswirkungen auf den SKVT

Das Baufenster erstreckt sich in diesem Plan über unseren westlichen “Zipfel” vom Lagerplatz hinter den jetzigen Garagen des Hotels.

Dieser Verlust an Gelände  wäre “verkraftbar”…