FAQ – häufig gestellte Fragen

Themenbereiche

  1. Mitgliedschaft
  2. Stocherkahnverleih
  3. Einweisung
  4. Winterlagerung
  5. Reparaturen und Kahn einsetzen

Themenbereich 1

Mitgliedschaft im Verein

Alle mit Interesse am Stocherkahnfahren und der Pflege dieser Tradition.
Voraussetzung ist, dass die Satzung anerkannt wird.

  • Mitglieder können die vereinseigenen Stocherkähne ausleihen
  • Mitglieder mit eigenem Stocherkahn können diesen über den Winter auf unserem Lagerplatz lagern
  • Andere Mitglieder treffen, die bei Fragen oder Problemen rund um die Stocherkähne helfen können
  • Mitglieder können Stocherkahnfahren lernen bzw. perfektionieren
  • Mitglieder können sich aktiv im Verein engagieren

Auf dieser Seite kann die Mitgliedschaft online beantragt werden

  1. Wenn alles Pflichtfelder angegeben wurden, muss der Mitgliedsantrag auch abgesendet werden. Dazu ganz unten im Formular auf "Senden" klicken.
  2. Zur Bestätigung wird eine Kopie der Antworten an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  3. Der Mitgliedsantrag wird von den zuständigen ehrenamtlichen Mitgliedern zeitnah geprüft. Wird dem Antrag statt gegeben, wird ein Begrüßungsmail verschickt. Darin wird die Mitgliedsnummer mitgeteilt.

Die Mitgliedsnummer wird bei der Anmeldung zum Kahnverleih und zur Winterlagerung benötigt.
Bitte unbedingt notieren!

Datenänderungen zur Mitgliedschaft (Bankverbindung, Mailadresse, ...) können per Formular online an den Verein übermittelt werden.

Kündigung lt. §5 Satzung sind mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres per Formular online möglich.

Themenbereich 2

Stocherkahnverleih

SKVT-Mitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind

  1. Mitglied werden (siehe FAQ Mitgliedschaft im Verein)
  2. Einweisung buchen und besuchen
  3. Account zum Kahnverleih erstellen

Dazu gibt es einen Leitfaden-Stocherkahnverleih

Dort wird erklärt,  wie es funktioniert:
Accounterstellung, Guthaben mit PayPal aufladen, Reservierung zum gewünschten Termin, Anzeige der Zahlenschlossnummernkombination und Verhalten bei einer Fehlbuchung

per PayPal im Voraus ein Guthaben aufbauen, von dem dann die Gebühr der gebuchten Fahrten abgezogen wird

Guthaben wird erstattet oder kann an den Verein gespendet werden.

Die AGBs, bestehend aus den Ausleihebedingungen des Stocherkahnvereins und den Vorschriften der Stadt Tübingen, müssen bei der Accounterstellung und nach jedem Login durch anklicken anerkannt werden.

Die Termine, ab wann gebucht werden kann und ab wann die Kähne im Wasser sind werden auf der Homepage veröffentlicht.

Verhaltenshinweis aus dem Merkblatt der Stadt Tübingen
Wenn eine Warnleuchte blinkt oder eine Sirene ertönt, verlassen Sie bitte unverzüglich den Neckar bzw. gehen Sie nicht mehr auf den Neckar, bis die Leuchten aus sind.

Menü auf Homepage anklicken, dann bei "Kahn-Verleih" rechts auf "v" klicken, um das Menü zu öffnen und dann unten "Kahn buchen" wählen. Auf der Seite gibt es auch noch einen Leitfaden-Stocherkahnverleih

Themenbereich 3

Einweisung

Menü > Kahn-Verleih >Einweisung buchen

Auf der Seite "Einweisung buchen" blauen Button TERMIN BUCHEN wählen...

 

Alle SKVT-Mitglieder.
Für die Teilnahme am Kahnverleih ist eine Einweisung vor der ersten Ausleihe erforderlich!

Ab wann Einweisungstermine gebucht werden können, wird auf der Homepage gepostet.

Die Einweisungen finden immer an der Anlegestelle Hermann-Kurz-Straße statt.

Mit einem der Vereinskähne (Nummer 3 oder 11 oder 100)

Für Mitglieder kostenlos!

Themenbereich 4

Winterlagerung

Nur SKVT-Mitglieder, die sich dazu online anmelden.

Die 2 Termine sind Ende Oktober und Anfang November.

Die genauen Daten werden auf der SKVT-Homepage gepostet und im Terminkalender veröffentlicht.

20€ pro Kahn

Der Betrag wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag (oder auch separat) vom  angegebenen Konto der Mitglieder abgebucht.

Ja, Anmeldung online über die SKVT-Homepage.
Anfang Oktober wird das Buchungssystem freigeschaltet.
Die Mitgliedsnummer muss im Buchungsdialog angegeben werden.

Alle Mitglieder, die an der Winterlagerung teilnehmen wollen, müssen sich spätestens ab Ende September selbstständig über die Termine und den Anmeldezeitraum auf der SKVT-Homepage informieren

Sie wurde im Begrüßungsmail beim Eintritt in den Verein per Mail mitgeteilt.

Nein, da die Winterlagerung von ehrenamtlichen Mitgliedern organisiert und betreut wird.

Dann kann jemand beauftragt werden und der Kahn muss zu einem freien Termin angemeldet werden.
Nur in einem echten Notfall, bitte mit dem Platzwart rechtzeitig Kontakt aufnehmen. Es gibt keine Nachtermine!

Bis zum 15.5. des folgenden Jahres muss der Lagerplatz vollständig geräumt und gereinigt verlassen werden.

Schlüssel für den Lagerplatz bekommen nur Mitglieder gegen Pfand beim Kassenwart

Themenbereich 5

Reparaturen und Kahn einsetzen

Nein, jede Kahngemeinschaft kann ab Saisonstart den Kahn einsetzen.

bis 15.5. des aktuellen Jahres

Da jedes Mitglied einen Platzschlüssel hat/bekommen kann ist der Zutritt jederzeit möglich.

Aus Rücksicht auf die Anwohner darf nur werktags von 10 bis 18 Uhr gearbeitet werden, wenn dabei Lärm verursacht wird.