Ausleihebedingungen

Ausleihebedingungen für Vereinskähne vom Stocherkahnverein Tübingen e.V. (SKVT)

(Stand: 1.8.2020)

Der SKVT vermietet seine Vereinskähne nur an Vereinsmitglieder (natürliche Personen, Mindestalter aus Haftungsgründen 18 Jahre) zur eigenen privaten, d.h. nichtkommerziellen Nutzung.
Vor der ersten Kahnleihe muss eine Einweisung in die Handhabung der Vereinskähne mit Stocherkahnfahrschule beim SKVT besucht werden.
(siehe unten Hinweis 1)

Die Buchung und die Bezahlung erfolgen ausschließlich über die SKVT-Homepage Menü Kahnverleih, Kahn buchen.
Mit dem Erstellen eines Accounts werden diese Ausleihebedingungen akzeptiert.
(s.u. Hinweis 2)

Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift über PayPal und wird als Prepaid-Konto geführt.

Die Mindestmietdauer ist 2 Stunden.
Der Mietpreis beträgt mindestens 15 € für die ersten zwei Stunden und 7,50 € für jede weitere Stunde. Der Betrag wird bei der Buchung im Voraus vom Prepaid-Konto abgebucht. (Bitte ausreichendes Guthaben bereitstellen)

Rückfragen und Stornos bitte per Mail an Verleih@Stocherkahnverein.de
(s.u. Hinweis 3)

Die drei Stocherkähne „Max“ (Nr. 3), „Elfe“(Nr. 11) sowie „Moritz“ (Nr. 100) sind für 16 Personen zugelassen und liegen an der Anlegestelle Hermann-Kurz-Straße.
(s.u. Hinweis 4)

Unser Angebot richtet sich an Selbstfahrer, die das Stochern sicher beherrschen!
(s.u. Hinweis 5)

Die Benutzung der Vereinskähne erfolgt auf eigene Gefahr. Der SKVT übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die den Nutzern, an den Kähnen, an anderen Wasserfahrzeugen, an der Anlegestelle oder Dritten bei der Benutzung der Vereinskähne entstehen.

Wir bitten darum, den Kahn rechtzeitig an den Liegeplatz zurückzubringen, den Kahn möglichst nahe der Treppe sicher anzuschließen und alle Abfälle zu entsorgen.
(s.u. Hinweis 6)

Schäden am Kahn bzw. Stocherstangen bitte möglichst sofort an +49 (163) 9736363 oder per Mail an Verleih@Stocherkahnverein.de melden.

Wer gegen die Ausleihbedingungen verstößt, wird von der weiteren Ausleihe in der laufenden Saison ausgeschlossen. Im Wiederholungsfall kann vom erweiterten Vorstand eine längere Sperre beschlossen werden.
(s.u. Hinweis 7)

Die folgenden Hinweise sind Bestandteil der Ausleihebedingungen!

Hinweis 1: SKVT-Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € und wird vom SKVT abgebucht.
Die SKVT-Mitgliedschaft richtet sich nach der gültigen Satzung und ist mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Alle Aktivitäten im oder für den SKVT sind freiwillig.

Der Antrag auf Mitgliedschaft im SKVT befindet sich im Mitgliederbereich der Homepage

Hinweis 2: Vorgaben der Stadt Tübingen

Wesentlicher Bestandteil unserer Ausleihebedingungen sind die Vorschriften der Stadt Tübingen in Ihrer jeweils gültigen Form, nachzulesen auf der SKVT-Homepage.
(Menü > Kahn-Verleih > Rechtliches)

Schutz der Nachtruhe: (§2 und 3 polizeiliche Umweltschutzverordnung) Es ist verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltung, Singen, Schreien oder Grölen zu stören.

Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.

Hinweis 3: Storno

Wenn eine Fahrt wegen schlechtem Wetter oder Hochwasser ausfällt, muss innerhalb von 3 Tagen per Mail an Verleih@Stocherkahnverein.de storniert werden. Es gibt kein Teilstorno. Wenn die Fahrt angetreten wird, muss sie auch ganz bezahlt werden.

Stornos aus anderen Gründen können nur bis 2 Tage vor der Fahrt per Mail an Verleih@Stocherkahnverein.de akzeptiert werden.

Die Kosten für stornierte Fahrten werden automatisch dem Stocherkahn-Konto des ausleihenden Mitglieds wieder gutgeschrieben. Ein Restguthaben auf dem Stocherkahn-Konto wird nur auf Antrag per Mail an Verleih@Stocherkahnverein.de zurück überwiesen.

Hinweis 4: Parken

In der Hermann-Kurz-Straße gibt es am Neckar entlang nur Anwohnerparkplätze. Gebührenpflichtige allgemeine Parkplätze gibt es im Bereich der Jugendherberge. Im Bereich Stauwehr bzw. Spielplatz kann kostenlos geparkt werden.

Hinweis 5: Sicherheit

Fahrten bei starker Strömung, starkem Wind, Gewitter oder Hochwasser sind zur eigenen Sicherheit verboten. Stromabwärts der Anlegestelle Hermann-Kurz-Str. ist in der Nähe beim Wehr das Stochern verboten. Bitte die Beschilderung beachten!

Voraussetzung für die Ausleihe ist, dass sich während der ganzen Fahrt mindestens eine Person, die das Stochern sicher beherrscht, an Bord befindet.
Alle Teilnehmer müssen schwimmen können. Kinder müssen ggf. geeignete Schwimmhilfen (Schwimmflügel oder Schwimmweste) tragen und von den erwachsenen Begleitpersonen beaufsichtigt werden.

Hinweis 6: Übernahme und Rückgabe der Kähne

Gegebenenfalls muss der Kahn vom ausleihenden Mitglied vor Antritt der Fahrt ausgeschöpft werden.
Schöpfgeräte, Schwamm sowie ein Klappanker sind im Fach unter der Standfläche im Staukasten zu finden. Nach der Fahrt ist der Kahn von Essensresten, Schmutz, Zweigen, Blättern usw. vollständig zu reinigen.
Das Grillen ist auf dem Kahn nicht gestattet!

Beim Anschließen sollte der Kahn möglichst viel Bewegungsfreiheit haben. Stahlseil einfach von der Kahnspitze aus, durch den Befestigungsring an der Anlegestelle und zurück zum Kahn an den Ring am Bug führen und festschließen.

Die Stangen und die zwei Bretterstapel sind mit dem kurzen Seil zusammen zu schließen.

Hinweis 7: Gründe für das Sperren von der weiteren Ausleihe

  • Unzureichende Befestigung/Sicherung des Kahns nach Ende der Fahrt (betrifft auch das An- bzw. Einschließen von Stangen, Bretter und Zubehör)
  • Verlassen des Kahns in verschmutztem Zustand oder voll mit Wasser (über 3 cm)
  • grobe Unpünktlichkeit bei der Rückgabe (mehr als 15 min.)
  • Durchführung von kommerziellen Fahrten
  • Verstöße gegen die Verordnung der Stadt Tübingen die Kähne betreffend (Überschreiten der täglichen Nutzungszeit, Fahrten nach 23 Uhr, Laute Musik…)
  • Belästigung der Anwohner an den Anlegestellen durch vermeidbaren Lärm beim An- und Ablegen und beim Bretterabbau
  • Verschmutzung der Kähne oder der Anlegestelle durch zurückgelassenen Müll
  • Grillen auf dem Kahn