Neuen Corona-Verordnung
Wesentliche Änderungen zum 19.10.2020
Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Corona-Verordnung der Landesregierung
Ablauforganisation zur Winterlagerung 2020/2021 unter Einhaltung der neuen Corona-Verordnung
- Vorbereitung
- Kahn an der Rollenbahn bereitstellen
- Vor Transport der Kähne
- Transport der Kähne
- Kahn reinigen und winterfest machen